Erhalt der Grabstätten
Die Gräber der im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma müssen als wichtige Familiengedächtnisstätten und Lernorte erhalten werden. Dafür setzt sich der Landesverband seit vielen Jahren ein. Insbesondere beraten wir Angehörige, wenn das Grabrecht einer dieser Grabstätten abläuft und eine Verlängerung mit dem zuständigen Friedhofsträger vereinbart werden muss. Eine Übernahme der Grabnutzungsgebühren ist seit dem 5. Dezember 2018 geregelt durch die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“. Vorreiter war hier eine 2016 zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband abgeschlossene Vereinbarung, die in Kooperation mit dem Landesverband auf den Weg gebracht worden war und die Erich Schneeberger als „Signal an den Bund“ bezeichnet hatte, eine entsprechende Regelung auf Bundesebene zu schaffen.
Was sollten Sie tun, wenn Ihre Grabstätte abläuft und verlängert werden muss?
Erstattet wird gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung die Gebühr ab der erstmaligen Verlängerung der Grabnutzung, zuständig für die Übernahme ist das Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen in Berlin (BADV).
1.
Sie bekommen einen Brief der Friedhofsverwaltung, ob und für wie lange Sie die Grabstätte verlängern wollen: Mit diesem Brief oder einer Rechnung bitte unbedingt schnell bei uns melden.
2.
Mit der Rechnung stellen wir für Sie beim BADV in Berlin einen Antrag auf Erstattung der Kosten.
3.
Wir helfen Ihnen gerne mit den nötigen Unterlagen, um den Antrag stellen zu können. Unsere zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen Sie gern und sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.